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17. Juni 2016
Die Aarhus-Konvention ermöglichte Meilensteine auf dem Weg zu einem modernen und bürgernahen Umweltrecht. Dennoch bleiben noch offene Fragen bei der österreichischen Umsetzung der drei Säulen der Konvention: dem Zugang zu Umweltinformationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltverfahren und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Fünf Impulsreferate schildern die Entwicklung der Aarhus-Konvention bis heute, beleuchten Varianten für nächste Schritte und werfen einen Blick über die Grenzen auf Modelle in anderen europäischen Ländern. Wie es mit der Aarhus-Konvention in Österreich konkret weitergehen soll, steht im Zentrum der anschließenden Podiumsdiskussion.
PROGRAMM
9:15 Uhr Registrierung
9:45 Uhr Eröffnung
Sylvia Leodolter - Leiterin Umwelt & Verkehr, AK Wien
Andrea Schnattinger - Wiener Umweltanwältin
Beate Striebel, WWF Österreich, Vorständin ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
10:00 Uhr Vorträge
Meilensteine der Aarhus-Konvention
Thomas Alge – ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung
Offene Fragen zur UIG-Novelle
Verena Madner - Wirtschaftsuniversität Wien
11:00 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Vorträge
Beteiligung in Umweltverfahren
Bettina Bachl - Universität Linz
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Teresa Weber - Universität Salzburg
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Vortrag
Rechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich
Siim Vahtrus - Justice & Environment
14:00 Uhr Podiumsdiskussion
Die Zukunft der Aarhus-Konvention in Österreich
Thomas Alge, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Werner Hochreiter, AK Wien
Martin Niederhuber, Rechtsanwalt
Waltraud Petek, BMLFUW
Stephan Schwarzer, WKO
Moderation: Christoph Streissler, AK Wien
Erreichbarkeit mit
öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnlinie D (Station Plößlgasse)
U1 (Taubstummengasse)
Wir ersuchen um Anmeldung bis Montag, 13. Juni 2016.
VERANSTALTERiNNEN
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
Wiener Umweltanwaltschaft