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Aktuelle Seite: Startseite / News / Neue Ökodesign-Vorschriften

Neue Ökodesign-Vorschriften

4. Oktober 2019

Neue Ökodesignrichtlinie in der EU © Pixabay

Die EU-Kommission hat neue Ökodesign-Vorschriften für Haushaltsgeräte angenommen. Die Kampagne Cool Products und die Verbraucherschutzorganisation BEUC beurteilten die Maßnahmen als positiv.

Die Kommission will zum einen die Reparierbarkeit und das Recycling von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen, Geschirrspülern, elektronischen Displays (einschließlich Fernsehgeräte) und Lichtquellen verbessern und damit zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen. Denn die Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten soll verbessert werden. Zum anderen will sie mit den Vorschriften die CO2-Emissionen verringern und die Energiekosten senken.

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC findet die neuen Regelungen grundsätzlich gut, da sie die Verbraucher*innen nicht nur finanziell entlasteten, sondern auch größere Sicherheit im Umgang mit Haushaltsgeräten böten. Zum Beispiel müssen Hersteller zukünftig auf gesundheitsgefährdende Brandschutzmittel in Fernsehbildschirmen verzichten. BEUC kritisiert allerdings, dass einige Geräte nicht von Verbraucher*innen selbst repariert werden könnten. Da teilweise Spezialwerkzeug vonnöten sei, seien die Endnutzer*innen wiederum auf Handwerker*innen angewiesen.

Die Kampagne Cool Products, der unter anderem das Europäische Umweltbüro und ECOS angehören, begrüßte insbesondere die Entscheidung der Kommission, dass Hersteller ab 2021 garantieren müssen, dass Verbraucher*innen die betroffenen Geräte einfacher reparieren können. Ersatzteile sollen bis zu zehn Jahre nach Herstellung eines Produkts verfügbar sein und mit herkömmlichen Werkzeugen eingebaut werden können. Außerdem sollen Hersteller Ersatzteile innerhalb von 15 Werktagen an die Verbraucher*innen zustellen.

Die Texte zu den Ökodesign-Maßnahmen werden in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.

Quelle: dnr.de

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